Ausbildungsverordnung für den Beruf Fotograf (Fotografin).
Die duale Berufsausbildung dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in eine breit angelegte Grundausbildung und in eine Spezialisierung im dritten Ausbildungsjahr auf Porträt-Fotografie, Produkt-Fotografie, Industrie- und Architektur-Fotografie oder Wissenschafts-Fotografie. Durch die neue Differenzierung im dritten Ausbildungsjahr können die Betriebe ihre Ausbildung leichter an die vorhandenen betrieblichen Schwerpunkte anpassen.
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Berufsbild Fotograf und Fotografin
“Fotografen und Fotografinnen arbeiten als Selbstständige oder Angestellte überwiegend in handwerklichen Betrieben, Industriebetrieben, Behörden, wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen. Sie konzipieren fotografische Aufnahmen, bereiten diese vor, setzen sie fototechnisch um und arbeiten sie zum Endprodukt aus. Hierbei berücksichtigen sie die Gestaltungsanforderungen und -bedingungen fotografischer Darstellungen ebenso wie die technischen Anforderungen und den Verwendungszweck fotografischer Aufnahmen.”
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs
Der Ausbildungsberuf des Fotografen und der Fotografin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 38, Fotograf, der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung staatlich anerkannt.
Die neue Ausbildungverordnung trat am 01.08.2009 in Kraft.
Quellen: http://www.bibb.de/de/31955.htm
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin vom 12.05.2009, BGBl Jg. 2009 Teil I Nr. 26 vom 18. Mai 2009, S. 1051
http://www.bibb.de/dokumente/pdf/
a41_neue-berufe-2009_vo_fotograf.pdf
Möglichkeiten der Ausbildungsverkürzung
Nach dem Berufsbildungsgesetz (Anrechnungsverordnung) sind folgende Möglichkeiten für eine Verkürzung der Ausbildungszeit gegeben: Mittlere Reife, Wirtschaftschulabschluss, Abitur, Fachabitur (FOS) und – gegen Ende der Ausbildung – überdurchschnittliche Leistungen in Schule und Betrieb.
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Recherchehilfen: Ausbildungsberuf Fotograf
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Seit 1996 hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften benannten Sachverständigen insgesamt 82 Berufe neu entwickelt und weitere 219 modernisiert.
Umfassende Beschreibungen der neuen und modernisierten Ausbildungsberufe 2009 enthält eine gleichnamige Broschüre des Bundesinstituts für Berufsbildung. Sie kann im Internetangebot des BIBB heruntergeladen werden unter:
http://www.bibb.de/berufe
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de
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